Verpackungssteuer in Potsdam seit 01.Oktober 2026

Seit dem 1. Oktober gilt in Potsdam eine Verpackungssteuer auf bestimmte Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum unmittelbaren Verzehr. Betroffen sind auch Bäckereien und Konditoreien mit entsprechenden To-go-Angeboten.

Der Landesverband kritisiert die zusätzlichen Kosten und den bürokratischen Aufwand. Die begrenzten Fördermittel und das Fehlen einer einheitlichen Mehrweg-Poollösung erschweren aus seiner Sicht die Umstellung. Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher können höhere Preise entstehen.

Für Mehrwegpoolsysteme und betriebseigene Mehrweglösungen sind Zuschüsse von jeweils bis zu 500 Euro je Betriebsstätte, für Spülmaschinen bis zu 2.000 Euro je Betriebsstätte möglich. Da die Mittel begrenzt sind und kein Rechtsanspruch besteht, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung.

Antrag auf Förderung

Förderrichtlinie

Informationen zur Verpackungssteuer

Der Landesverband begleitet die Umsetzung weiterhin kritisch.

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